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Grunderwerbsteuer · Mecklenburg-Vorpommern

Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 6,0 %. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 24.000,00 €.

Steuersatz Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 %
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Alle Bundesländer im Vergleich (2026)

BundeslandSatzbei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Thüringen5,0 %20.000 €
Bremen5,5 %22.000 €
Hamburg5,5 %22.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern 2026?

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 2026 6,0 %. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 24.000,00 €.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes. Mitverkauftes Inventar kann die Bemessungsgrundlage mindern.

Wann wird sie fällig?

Nach dem notariellen Kaufvertrag setzt das Finanzamt die Steuer fest. Nach Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.

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Quelle: Landesfinanzministerien / GrEStG. Stand: 2026. Angaben ohne Gewähr.