Eine kurze Erkältung ist finanziell kein Thema, der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter. Zieht sich eine Krankheit aber hin, ändert sich das Bild. Nach einer festen Frist übernimmt die Krankenkasse, und ab da fließt spürbar weniger. Wer das früh weiß, kann sich darauf einstellen.
Erst sechs Wochen Lohnfortzahlung
Solange Sie arbeitsunfähig sind, zahlt Ihr Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Diese Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt und ändert am Konto zunächst gar nichts. Erst wenn diese sechs Wochen ausgeschöpft sind und Sie weiter krankgeschrieben bleiben, kommt das Krankengeld ins Spiel.
Die 70-Prozent-Regel mit Deckel
Jetzt wird gerechnet. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoentgelts, allerdings höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Diese Doppelgrenze klingt sperrig, hat aber einen einfachen Sinn: Sie sorgt dafür, dass das Krankengeld nie näher am alten Netto liegt, als der Gesetzgeber es vorsieht. In der Praxis greift bei den meisten Beschäftigten der Netto-Deckel, das Krankengeld landet also bei rund 90 Prozent des früheren Nettos, gerechnet aus 70 Prozent des Bruttos.
Und dann gehen noch Beiträge ab
Der so ermittelte Betrag ist noch nicht das, was ankommt. Krankengeld ist zwar steuerfrei, aber nicht beitragsfrei: Ihre Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden weiterhin fällig und direkt einbehalten. Nur der Krankenversicherungsbeitrag entfällt. Unterm Strich landet dadurch noch einmal etwas weniger auf dem Konto, als die 70-Prozent-Rechnung vermuten lässt.
Wie lange der Anspruch läuft
Für ein und dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen, und zwar innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung zählen dabei mit. Nach anderthalb Jahren ist also Schluss, ein Grund, warum bei sehr langen Erkrankungen frühzeitig über Reha oder Erwerbsminderung gesprochen wird.
Was Sie daraus mitnehmen
Rechnen Sie nicht mit Ihrem gewohnten Netto, wenn eine längere Auszeit droht. Zwischen Gehalt und Krankengeld klafft eine Lücke, die Monat für Monat wirkt. Der Rechner zeigt Ihnen die Größenordnung, die verbindliche Höhe setzt am Ende Ihre Krankenkasse fest, die Ihr individuelles Entgelt kennt.