Rechner · Finanzen
Krankengeld-Rechner
Schätzen Sie Ihr Krankengeld aus Brutto- und Nettogehalt.
So funktioniert die Berechnung
Krankengeld = min(70 % Brutto, 90 % Netto) − 12,4 % Sozialbeiträge (RV 9,3 % + AV 1,3 % + PV 1,8 %)
Beispiel: 3.000 € brutto, 2.000 € netto → 70 % = 2.100 €, gedeckelt auf 90 % Netto = 1.800 € → rund 1.577 € netto.
Krankengeld gibt es erst, wenn die sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausgelaufen sind. Dann übernimmt die Krankenkasse, und ab da fließt spürbar weniger. Die Höhe ist doppelt gedeckelt: 70 Prozent des Bruttos, aber höchstens 90 Prozent des Nettos. In der Praxis greift bei den meisten der Netto-Deckel.
Und der Betrag auf dem Papier ist noch nicht das, was ankommt. Krankengeld ist zwar steuerfrei, aber nicht beitragsfrei: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung laufen weiter und werden einbehalten. Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen. Die Einordnung dazu liefert der Ratgeber Krankengeld verstehen.
Quelle: Krankengeld § 47 SGB V (70 % Brutto, max. 90 % Netto). Vereinfachte Schätzung. · § 47 SGB V ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, höchstens aber 90 % des Nettoentgelts. Davon werden noch die Arbeitnehmer-Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
Ab wann gibt es Krankengeld?
In der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, vorher zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang die Entgeltfortzahlung.
Wie genau ist die Schätzung?
Sie ist eine Orientierung. Der Abzug von 12,4 % nutzt die aktuellen AN-Beitragssätze zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (Basissatz ohne Kinderlosenzuschlag). Die Krankenkasse berücksichtigt zusätzlich Einmalzahlungen und die Beitragsbemessungsgrenze.
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