Rechner · Finanzen
Elterngeld-Rechner
Schätzen Sie Ihr monatliches Basiselterngeld aus dem Nettoeinkommen vor der Geburt.
So funktioniert die Berechnung
Ersatzrate rund 65–67 % (bei geringem Einkommen mehr), begrenzt auf 300–1.800 € pro Monat. Geschwisterbonus +10 % (mind. 75 €), Mehrlingszuschlag +300 € je weiteres Kind.
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das durch die Betreuung wegfällt, grob 65 Prozent des vorherigen Nettos. Wer wenig verdient hat, bekommt anteilig mehr, nach oben ist es bei 1.800 Euro im Monat gedeckelt. Weil das Netto die Grundlage ist, wirkt die Steuerklasse direkt mit: Ein rechtzeitiger Wechsel vor der Geburt kann das maßgebliche Einkommen und damit die Leistung erhöhen.
Neben dem Basiselterngeld gibt es ElterngeldPlus und die Partnermonate. Plus streckt die Zahlung über einen längeren Zeitraum bei halbierter Höhe und lohnt sich, wenn man ohnehin in Teilzeit arbeiten möchte. Teilen sich beide Eltern die Auszeit, gibt es zusätzliche Monate obendrauf. Mehr dazu im Ratgeber Elterngeld optimieren.
Wichtig: Grobe Schätzung; ab 175.000 € zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch. Verbindlich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
Quelle: Basiselterngeld, vereinfachte Schätzung. Nur Orientierung. · BEEG ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld ersetzt rund 65–67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, bei geringeren Einkommen mehr. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat.
Was sind Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag?
Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 %, mindestens 75 € pro Monat, wenn ein weiteres kleines Kind im Haushalt lebt. Bei Mehrlingen gibt es zusätzlich 300 € pro weiterem Kind.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Seit dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 € im Jahr übersteigt, für Paare wie für Alleinerziehende.
Wie genau ist die Schätzung?
Sie ist eine Orientierung. Die echte Berechnung kennt weitere Sonderregeln (Teilzeit, ElterngeldPlus, Steuerklasse). Verbindlich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.
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