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Rechner · Finanzen

FinanzenStand 2026

Abfindungsrechner (Fünftelregelung)

Berechnen Sie die Steuer auf eine Abfindung nach der Fünftelregelung und die Netto-Auszahlung.

Steuer auf die Abfindung

So funktioniert die Berechnung

Steuer = 5 · (ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE))

Die Fünftelregelung ist ein Trostpflaster gegen die Steuerprogression. Eine Abfindung fällt in einem einzigen Jahr an und würde deshalb voll in die hohen Progressionszonen rutschen. Der Trick: Das Finanzamt rechnet so, als verteile sich die Summe auf fünf Jahre, ermittelt die Mehrsteuer auf ein Fünftel und multipliziert sie mal fünf. Das glättet die Spitze.

Richtig viel bringt das aber nur, wenn das übrige Einkommen im betreffenden Jahr niedrig ist. Wer nahtlos gut weiterverdient, bei dem verpufft der Effekt fast. Seit 2025 wird die Regelung außerdem nicht mehr automatisch über die Lohnabrechnung angewandt, sondern erst in der Steuererklärung. Man muss sie also aktiv geltend machen.

Hinweis: Grundtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Ob die Fünftelregelung greift, hängt vom Einzelfall ab.

Quelle: Fünftelregelung § 34 EStG, Grundtarif 2026. Ohne Soli/Kirchensteuer. · § 34 EStG ↗

Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?

Eine Abfindung wird steuerlich begünstigt, indem rechnerisch nur ein Fünftel zum Einkommen addiert und die darauf entfallende Mehrsteuer mit fünf multipliziert wird. Das mildert die Progression.

Wie wird die Steuer berechnet?

Steuer auf die Abfindung = 5 × (Einkommensteuer auf zvE + Abfindung/5 − Einkommensteuer auf zvE). Berücksichtigt ist der Grundtarif 2026.

Sind Soli und Kirchensteuer enthalten?

Nein. Dieser Rechner zeigt nur die Einkommensteuer nach Grundtarif. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen ggf. hinzu.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.