[ ]RechnerBox

Rechner

Stand 2026

Soli-Rechner

Berechnen Sie den Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, fällig erst oberhalb der Freigrenze.

Solidaritätszuschlag / Jahr

So funktioniert die Berechnung

Oberhalb der Freigrenze: Soli = min(5,5 % · ESt; 11,9 % · (ESt − Freigrenze))

Beispiel: Unter der Freigrenze fällt kein Soli an; bei hoher Steuer beträgt er 5,5 % der Einkommensteuer.

Seit 2021 zahlt die große Mehrheit gar keinen Solidaritätszuschlag mehr. Erst wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, wird er fällig, und selbst dann zunächst nur anteilig. Diese Milderungszone sorgt dafür, dass der Soli nicht schlagartig mit vollen 5,5 Prozent einsetzt, sondern gleitend ansteigt.

Voll trifft es damit vor allem hohe Einkommen sowie Kapitalerträge und Kapitalgesellschaften, für die eigene Regeln gelten. In der Lohnabrechnung der meisten Arbeitnehmer steht an dieser Stelle heute einfach eine Null.

Quelle: Solidaritätszuschlaggesetz; Freigrenzen Stand 2026. · SolzG ↗

Häufige Fragen

Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 ist der Soli für die meisten Steuerzahler entfallen. Erst oberhalb einer Freigrenze auf die Einkommensteuer wird er fällig, vor allem bei höheren Einkommen.

Wie hoch ist der Soli?

Voll 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer. Direkt oberhalb der Freigrenze greift eine Milderungszone, die den Betrag deckelt, damit er nicht sprunghaft ansteigt.

Auf welchen Betrag bezieht sich der Soli?

Nicht auf das Einkommen, sondern auf die bereits berechnete Einkommen- bzw. Lohnsteuer eines Jahres.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.