Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, gehört zu den Werbungskosten. Sie belohnt niemanden fürs Pendeln, sondern erkennt an, dass der Weg zur Arbeit Geld kostet. Das Prinzip ist einfach, ein paar Details werden aber gern falsch gemacht.
Die Sätze für 2026
Pro Entfernungskilometer gibt es gestaffelte Beträge:
- Für die ersten 20 Kilometer: 0,30 Euro je Kilometer
- Ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro je Kilometer
Der höhere Satz für die weite Strecke war zunächst befristet und gilt weiterhin. Wer weit fährt, profitiert also überproportional.
Der häufigste Fehler: einfache Strecke
Und jetzt der Punkt, an dem sich viele verrechnen: Gezählt wird nur die einfache Entfernung, also der Hinweg. Nicht Hin- und Rückweg zusammen. Wer 30 Kilometer zur Arbeit fährt, setzt 30 Kilometer an, nicht 60. Das Finanzamt weiß, dass Sie abends wieder heimfahren, die Pauschale bildet das bereits ab.
Ein kleines Beispiel: 30 Kilometer einfache Strecke, 220 Arbeitstage. Die ersten 20 Kilometer bringen 6 Euro pro Tag, die restlichen 10 Kilometer 3,80 Euro. Macht 9,80 Euro täglich, über das Jahr rund 2.156 Euro Werbungskosten.
Warum das nicht Ihre Erstattung ist
Wichtig zu verstehen: Diese 2.156 Euro bekommen Sie nicht überwiesen. Sie senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, richtet sich nach Ihrem Grenzsteuersatz. Bei einem mittleren Einkommen bleiben von so einem Betrag oft mehrere hundert Euro echte Ersparnis übrig, spürbar, aber eben nicht der volle Betrag.
Ein paar Dinge, die zählen
Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß spielt für den Kilometersatz keine Rolle. Und sie greift schon ab dem ersten Euro nicht: Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen, der ohnehin automatisch abgezogen wird. Wer weit pendelt, knackt diese Grenze aber fast immer allein mit dem Arbeitsweg.
Kurz gesagt
Einfache Strecke, mal Arbeitstage, mal Kilometersatz, mehr Rechnung steckt nicht dahinter. Tragen Sie die Pauschale in Ihrer Steuererklärung ein, auch wenn Sie sonst wenig absetzen. Bei Vielpendlern ist sie oft der Posten, der die Erstattung überhaupt erst nach oben treibt.