Die Kfz-Steuer gehört zu den Kosten, die man einmal im Jahr abgebucht bekommt und danach schnell wieder vergisst. Dabei lohnt es sich, vor dem Autokauf zu wissen, wie sie zustande kommt. Denn zwischen einem sparsamen Kleinwagen und einem großen Diesel liegen schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr, und die zahlt man, solange das Auto zugelassen ist.
Für alle Pkw, die ab Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, gilt dasselbe Prinzip. Die Steuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die getrennt berechnet und am Ende addiert werden. Der eine Teil hängt am Hubraum, der andere am CO2-Ausstoß. Beide Werte stehen in den Fahrzeugpapieren, und beide kann man vor dem Kauf nachschlagen.
Der Hubraumanteil: der Sockel jeder Rechnung
Der erste Teil richtet sich nach der Größe des Motors, also dem Hubraum in Kubikzentimetern. Hier trennen sich Benziner und Diesel deutlich. Für jeden angefangenen 100 Kubikzentimeter zahlt ein Benziner 2 Euro, ein Diesel dagegen 9,50 Euro. Das ist mehr als das Vierfache und der Hauptgrund, warum Diesel bei der Steuer regelmäßig schlechter wegkommen.
Ein Beispiel macht das greifbar. Ein Benziner mit 1.600 Kubikzentimetern kommt beim Hubraumanteil auf 32 Euro. Derselbe Motor als Diesel würde allein hier mit rund 152 Euro zu Buche schlagen. Das erklärt, warum sich ein Diesel meist erst dann rechnet, wenn man viel fährt und der niedrigere Verbrauch die höhere Steuer und den oft höheren Kaufpreis wieder einspielt.
Der CO2-Anteil: die Umweltkomponente
Der zweite Teil belohnt sparsame Autos und bestraft schmutzige. Bis zu einem Ausstoß von 95 Gramm CO2 je Kilometer fällt dieser Anteil komplett weg. Erst darüber wird für jedes weitere Gramm gezahlt, und zwar in Stufen: Je höher der Ausstoß, desto teurer wird jedes einzelne Gramm. Bei den sparsamsten Fahrzeugen sind es rund 2 Euro pro Gramm, bei den durstigsten steigt der Satz auf etwa 4 Euro.
Diese Staffelung sorgt dafür, dass ein großer, schwerer Wagen mit hohem Verbrauch überproportional zulangt. Wer bei zwei ähnlichen Modellen zwischen einer sparsamen und einer stärkeren Motorisierung schwankt, sieht den Unterschied nicht nur an der Zapfsäule, sondern jedes Jahr auch auf dem Steuerbescheid.
Elektro, Hybrid und die Sonderfälle
Reine Elektroautos nehmen eine Sonderstellung ein. Wer ein E-Auto bis Ende 2025 erstmals zugelassen hat, ist befristet bis längstens 2030 von der Steuer befreit. Für Zulassungen danach ist die Regelung in Bewegung, weshalb sich vor dem Kauf ein Blick auf den aktuellen Stand lohnt. Plug-in-Hybride dagegen werden ganz normal nach Hubraum und CO2 besteuert, profitieren aber von ihrem meist niedrigen offiziellen CO2-Wert.
Neben den üblichen Pkw gibt es weitere Fälle mit eigenen Regeln. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen einen festen Pauschalbetrag von rund 191 Euro im Jahr, unabhängig von Hubraum und Ausstoß. Für Motorräder und für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten ebenfalls abweichende Berechnungen, bei Letzteren zahlt man nur anteilig für die zugelassenen Monate.
Wo die Zahlen herkommen
Für die eigene Rechnung braucht man nur die Zulassungsbescheinigung Teil I, den alten Fahrzeugschein. Dort stehen der Hubraum, die Kraftstoffart und der amtliche CO2-Wert. Wichtig ist, genau diese Werte zu nehmen und nicht die geschönten Angaben aus manchem Prospekt. Denn nur was in den Papieren steht, zählt für das Finanzamt.
Der Rechner nimmt Ihnen die Staffelung ab und zeigt sofort, was Hubraum und CO2 zusammen ergeben. So lässt sich schon vor dem Kauf abschätzen, was ein Fahrzeug Jahr für Jahr kostet, und zwei Modelle lassen sich nüchtern vergleichen, statt sich von einer niedrigen Monatsrate blenden zu lassen. Über die gesamte Haltedauer summiert sich die Steuer nämlich zu einem Betrag, der bei der Kaufentscheidung durchaus mitreden sollte.