Der erste Gehaltszettel ist für viele eine kleine Ernüchterung. Vom verhandelten Brutto kommt spürbar weniger an, und die Liste der Abzüge liest sich wie eine Behördenwand. Dabei lässt sich das Ganze auf zwei Blöcke herunterbrechen.
Steuern und Sozialabgaben
Der eine Block sind die Steuern: Lohnsteuer, dazu der Solidaritätszuschlag, der inzwischen nur noch bei höheren Einkommen greift, und die Kirchensteuer, falls Sie Mitglied einer Kirche sind. Der andere Block sind die Sozialabgaben, also die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Diese teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte, weshalb Ihr Bruttolohn den Arbeitgeber unterm Strich noch mehr kostet, als draufsteht.
Was der Arbeitnehmer von den Sozialabgaben trägt
Grob gerechnet gehen 2026 vom Bruttolohn diese Anteile für die Sozialversicherung ab: rund 9,3 Prozent Rente, etwa 7,3 Prozent Kranken plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, ungefähr 1,8 Prozent Pflege (mehr ohne Kinder, weniger mit mehreren) und rund 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung. Eine Besonderheit: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fallen auf den darüber liegenden Teil keine weiteren Beiträge an. Wer sehr gut verdient, bei dem steigt das Netto ab da überproportional.
Die Steuerklasse macht am meisten aus
Wenn es eine Zahl gibt, die das monatliche Netto ordentlich verschiebt, dann die Steuerklasse. Ledige landen in Klasse I. Verheiratete mit deutlich unterschiedlichem Einkommen wählen oft III und V, wobei der Besserverdiener die III nimmt. Bei ähnlich hohen Gehältern passt IV, wahlweise mit Faktor. Wichtig ist dabei ein Denkfehler, den viele machen: Die Steuerklasse ändert nur, wie viel Lohnsteuer Monat für Monat einbehalten wird, nicht die Steuer, die am Jahresende tatsächlich fällig ist. Zu viel oder zu wenig Gezahltes gleicht die Steuererklärung wieder aus.
Woran Sie selbst drehen können
Ganz ausgeliefert sind Sie den Abzügen nicht. Ehepaare können ihre Steuerklassenkombination optimieren. Wer weite Wege zur Arbeit hat, kann sich einen Freibetrag eintragen lassen und bekommt so mehr Netto pro Monat statt einer Erstattung im nächsten Jahr. Ein Kirchenaustritt spart die Kirchensteuer, ist aber natürlich eine persönliche Entscheidung und keine reine Rechenaufgabe. Und eine betriebliche Altersvorsorge senkt das steuer- und beitragspflichtige Brutto, verschiebt einen Teil des Geldes also in die Zukunft.
Das Wichtigste in einem Satz
Es gibt keinen festen Prozentsatz, mit dem man vom Brutto aufs Netto käme. Zu viel hängt von Steuerklasse, Kasse, Kindern und Freibeträgen ab. Am schnellsten bekommen Sie ein Gefühl dafür, wenn Sie im Rechner ein paar Konstellationen durchprobieren.