Der Verlust der Arbeit trifft die meisten Menschen unvorbereitet, und ausgerechnet dann muss man sich mit Fristen und Formeln beschäftigen. Dabei lässt sich viel Ärger vermeiden, wenn man vorher grob weiß, wie das Arbeitslosengeld I funktioniert. Es ist keine milde Gabe des Staates, sondern eine Versicherungsleistung, für die man mit jedem Gehalt Beiträge gezahlt hat. Entsprechend hängt seine Höhe am früheren Einkommen.
Wie viel bleibt vom Gehalt
Das Arbeitslosengeld I ersetzt nicht das komplette Gehalt, sondern einen festen Anteil davon. Wer keine Kinder hat, bekommt 60 Prozent des sogenannten pauschalierten Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Dieses Leistungsentgelt ist nicht Ihr voller Netto, sondern ein pauschal berechneter Wert: Von Ihrem Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Unterm Strich liegt der ausgezahlte Betrag deshalb spürbar unter dem Netto, das Sie zuletzt auf dem Konto hatten. Das überrascht viele. Wer mit dem gewohnten Lebensstandard plant, sollte diese Lücke von Anfang an einkalkulieren, denn sie wirkt Monat für Monat.
Wie lange gezahlt wird
Wie lange das Arbeitslosengeld fließt, richtet sich nach zwei Dingen: dem Alter und der Dauer, in der man zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war. Als Faustregel gilt, dass jüngere Arbeitnehmer bis zu zwölf Monate beziehen können, wenn sie in den vergangenen Jahren lang genug eingezahlt haben. Mit steigendem Alter verlängert sich die mögliche Bezugsdauer.
Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Höchstdauer stufenweise an, ab 55 sind es mehr, und ab 58 können es bis zu 24 Monate sein. Voraussetzung ist jeweils eine entsprechend längere Versicherungszeit. Wer also lange eingezahlt hat und älter ist, genießt einen längeren Schutz. Die genaue Dauer stellt die Agentur für Arbeit im Bescheid fest.
Der häufigste Fehler: zu spät melden
Ein Punkt kostet Menschen jedes Jahr bares Geld, obwohl er leicht zu vermeiden wäre. Man muss sich rechtzeitig melden, und zwar in zwei Schritten. Sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich arbeitssuchend melden, spätestens drei Monate vorher. Erfahren Sie es kurzfristiger, gilt eine Frist von drei Tagen. Versäumen Sie das, droht eine Sperrzeit.
Der zweite Schritt ist die persönliche Meldung als arbeitslos, und die muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Wer sich erst später kümmert, verschenkt Tage, an denen bereits Geld hätte fließen können. Beide Meldungen sind unabhängig voneinander, und beide sind wichtig.
Wann eine Sperrzeit droht
Eine Sperrzeit ist eine Phase, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, und sie verkürzt außerdem die Gesamtdauer des Anspruchs. Am bekanntesten ist die Sperrzeit bei einer selbst verschuldeten Beendigung des Jobs. Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder durch eigenes Verhalten die Kündigung verursacht, muss in der Regel mit zwölf Wochen ohne Zahlung rechnen.
Auch ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen, selbst wenn er einvernehmlich geschlossen wird. Bevor man so etwas unterschreibt, lohnt sich deshalb eine Beratung, gerade wenn eine Abfindung im Spiel ist. Ein wichtiger Grund, etwa gesundheitliche Gründe oder Mobbing, kann die Sperrzeit abwenden, muss aber belegt werden.
Nebenverdienst und die Abgrenzung zum Bürgergeld
Wer während des Bezugs etwas dazuverdient, darf einen kleinen Freibetrag behalten. Alles darüber wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch die Stundenzahl spielt eine Rolle, denn wer zu viel arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Hier lohnt es sich, vorab bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, statt später eine Rückforderung zu riskieren.
Vom Arbeitslosengeld I strikt zu trennen ist das Bürgergeld. Das ALG I ist eine Versicherungsleistung und knüpft an Ihre Beiträge an. Das Bürgergeld dagegen ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung, die erst greift, wenn kein Anspruch auf ALG I mehr besteht oder dieser nicht zum Leben reicht. Wer den Unterschied kennt, versteht auch, warum das eine einkommensabhängig ist und das andere am Bedarf ausgerichtet.
Vorher rechnen lohnt sich
Der Rechner gibt Ihnen eine Orientierung, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld ungefähr ausfallen würde. Das hilft, die Lücke zum gewohnten Einkommen realistisch einzuschätzen und die eigenen Finanzen darauf einzustellen. Verbindlich ist am Ende allein der Bescheid der Agentur für Arbeit, die Ihre genauen Daten kennt. Als erste Grundlage für die Planung ist eine solche Schätzung aber Gold wert, gerade wenn eine Kündigung schon absehbar ist.